Träger des Kinderheimes Hubelmatt ist eine gemeinnützige Stiftung mit ihrer Urkunde gem. ZGB 80 ff und einem Betriebsreglement. Als Organe hat sie den Stiftungsrat mit mind. 7 Mitgliedern und eine Kontrollstelle eingesetzt.
Ständig vertreten im Stiftungsrat sind folgende Institutionen:
| privat-rechtlich: |
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| öffentlich-rechtlich: |
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Die Finanzierung muss neben der Kant. Finanzierung durch SEG durch eigene Mittel gewährleistet werden. Die Stiftung ist daher auf Spenden angewiesen.
Aufsichtstellen
Das Sozialdepartement des Kantons Luzern, Dienststelle Soziales und Gesellschaft DISG, amtet als öffentliches Aufsichtsorgan über den Heimbetrieb. Zudem wird das Finanzwesen der Stiftung durch die Stiftungsaufsicht der Stadt Luzern kontrolliert.
