1920
Gründung der «Kinderstube» als Durchgangsheim durch den Gemeinnützigen Frauenverein, Kt. Luzern. Die «Kinderstube» befindet sich in einer Dreizimmer-Wohnung im alten Stadtspital (jetzt Stadtpolizei Luzern). Die Auswirkungen der Nachkriegszeit sollten damit für minderbemittelte und kinderreiche Familien etwas gelindert werden.
1929
Umzug an den Stadtrand auf die Hubelmatt, wo die Stadt ein Zweifamilienhaus zur Verfügung stellte. Die Kinderstube entwickelte sich zu einem Dauerheim mit 22 Plätzen, in welchen die Kinder nicht mehr nur Tageweise sonder für längere Zeit oder sogar dauernd untergebracht wurden.
1940
Verschiedene Ausbauarbeiten vergrössern das Platzangebot auf 30 Kinder. Die Kinder sind nach wie vor in Mehrbettzimmern untergebracht und die Platzverhältnisse sind bescheiden.
1955
Der Dachstock musste auf feuerpolizeiliche Verfügung geräumt werden, wodurch erneut Platzmangel entstand. Die Anzahl Kinder wird aber beibehalten, was wiederum die Platzverhältnisse noch prekärer werden lässt.
1959
Der Souverän der Stadt Luzern bewilligt den geplanten Erweiterungsbau eines neuen Wohn- und Schlaftracktes mit einer Verbindungshalle zum bereits bestehnden Altbau. Die Kinderstube Hubelmatt kann nun insgesamt ca. 40 Kinder unter allgemein verbesserten Platzbedingungen aufnehmen. Die Kinderstube Hubelmatt ist bestrebt, sich den neuen Entwicklungen in der Heilpädagogik anzupassen, was, bedingt durch mehr und besser ausgebildetes Personal, immer mehr finanzielle Mittel erfordert.
1979
Aus finanziellen Gründen sieht sich der Gemeinnützige Frauenverein des Kantons Luzern (als bisher einziger Träger!) gezwungen, eine breiter abgestützte Trägerschaft anzustreben. Mit der initiativen und tatkräftigen Hilfe von Privatpersonen und durch die Gründung des «Verein Freunde des Kinderheim Hubelmatt» werden die dazu notwendigen Voraussetzungen geschaffen.
1981
Gründung der «Stiftung Kinderheim Hubelmatt» Luzern mit privat- und öffentlich-rechtlichen Institutionen. Durch eine breit abgestützte Finanzierung kann damit 32 Kindern ein weiterer Aufenthalt gesichert und dem Personal zeitgemässe Anstellungsbedingungen angeboten werden.
1985
Das Kinderheim wird als sozialpädagogisches Wohnheim mit seinem Platzangebot von nun 20 Plätzen durch das Bundesamt für Justiz (BJ) anerkannt. Oscar Mathis wird als Heimleiter gewählt.
1987
Der Kanton Luzern anerkennt das Kinderheim Hubelmatt als Institution gemäss Heimfinanzierungsgesetz (HFG), was die Finanzierungsprobleme massiv abschwächt. Der Kanton Luzern übernimmt ein allfälliges Restdefizit.
1996
Die Stiftung Kinderheim Hubelmatt übernimmt die Liegenschaft im Baurecht. Dank der grosszügigen Unterstützung durch die Stiftung, den Verein Freunde des Kinderheimes Hubelmatt und durch den Bund, kann mit den dringend nötigen Renovations- und Umbauarbeiten begonnen werden. Der Umbau ermöglicht eine Erweiterung auf 24 Plätze.
2001
Das überarbeitete Rahmenkonzept und der angepasste Stellenplan wird durch das Kantonale Sozialamt Luzern bewilligt.
2003
Im Rahmen der Überarbeitung der Besoldungsverordnung des Kantons Luzern werden der Stellenplan und die Einstufungen aller Mitarbeiter/innen durch das Sozial- und das Personalamt des Kantons Luzern überprüft. Aufgrund der Ausgabenbremse, welche vom Regierungsrat des Kantons Luzern beschlossen wird, muss das Budget für 2004 gekürzt werden. Oscar Mathis gibt die Heimleitung nach 18-jähriger Tätigkeit an Andreas Grütter ab.
2004
Es finden erste Verhandlungen mit dem Kantonalen Sozialamt statt. Ziel ist es, per 2006 Leistungsvereinbarungen abzuschliessen. Gleichzeitig verheisst das erneut geschnürte Sparpaket nichts Gutes. Alle HFG Institutionen werden dazu aufgefordert, im Budget 2005 5% und im Budget 2006 nochmals 3% des budgetierten Aufwandes einzusparen. Gleichzeitig überprüft das Bundesamt für Justiz (BJ) die Anerkennung als Justizheim und stellt in Aussicht, diese aufgrund von Sparmassnahmen nicht mehr zu verlängern. Zusätzlich bringt die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) einiges an Unsicherheit mit sich, da nicht abzuschätzen ist, was die Auswirkungen sein werden.
2006
Die Aberkennung des Kinderheimes Hubelmatt durch das Bundesamt für Justiz ist definitiv, nachdem mit dem Kanton Luzern eine schriftliche Vereinbarung in Bezug auf die Übernahme der Kosten erfolgt ist. Das Kinderheim Hubelmatt positioniert sich dadurch klar als sozialpädagogisches Wohnheim mit ausgeprägtem Integrationskonzept. Die Kinder und Jugendlichen verbringen die Wochenenden und Schulferien bei den Eltern oder in Kontaktfamilien. Die Ausarbeitung der Leistungsvereinbarung nimmt mehr Zeit in Anspruch als geplant. Der Zeitplan verschiebt sich um ein Jahr.
2007
Die Leistungsvereinbarungen werden verhandelt. Das Kinderheim Hubelmatt integriert neue Leistungen in die Verhandlungen. Es sind dies die individuelle Nachbetreuung und die intensive, zielgerichtete Arbeit mit den Herkunftssystemen der Kinder und Jugendlichen. Die Leistungsvereinbarung wird abgeschlossen.
2008
Das erste Jahr mit der Leistungsvereinbarung bringt einige neue administrative Abläufe mit sich. Der Alltag in der Institution verläuft wie gewohnt. In Zusammenarbeit mit der Kompetenzorientierten Familienarbeit (KoFa) kann ein Kind in die Familie zurücj platziert werden. Auch in Zusammenarbeit mit dem Institut für Heilpädagogik (IHP) wird eine Rückplatzierung realisiert. Zusätzlich können zwei junge Erwachsene individuell umplatziert oder durch die vertrauten Bezugspersonen nachbetreut werden. Die neuen Leistungen bewähren sich im Alltag sehr gut. Der Verein Freunde des Kinderheims Hubelmatt wird aufgelöst, die Aufgaben und Verpflichtungen werden an die Stiftung Kinderheim Hubelmatt übertragen.
2009
Die neuen Angebote (individuelle Rückplatzierung und Nachbetreuung) bewähren sich im Alltag sehr gut. Nachdem das neue Leitbild erarbeitet ist, wird das neue sozialpädagogische Konzept in einem Basisdemokratischen Prozess mit allen Mitarbeitenden erarbeitet. Im Rahmen der Qualitätssicherung wird eine Management Review eingeführt, welche alle zentralen Kennzahlen enthält.
2010
Das neue sozialpädagogische Konzept wird eingeführt. Wir bekommen grünes Licht um den Spielplatz neu zu gestalten. Auch die Spielhalle kann nun endlich saniert werden. Die Leistungsvereinbarung für 2011 ist verhandelt und unter Dach. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Mitarbeitenden der DISG erleben wir als sehr konstruktiv. Die bevorstehende (Schuljahr 2011/2012) Einführung der IF (integrierte Förderung) und die damit einhergehende Aufhebung der Kleinklassen machen uns Sorgen. Wird das neue Angebot den Kindern, welche bisher die Kleinklassen besuchten, gerecht?
